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Facebook Post und außerordentliche Kündigung

Ein menschenverachtender Facebook Post (ein Ziegenfoto mit dem Kommentar ,,Achmed, ich bin schwanger“) rechtfertig eine außerordentliche Kündigung aufgrund der Schwere des Verstoßes. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf diesem Foto die Uniform des Arbeitgebers sichtbar ist, so das Sächsische LAG in einer Entscheidung vom 27.02.2018, 1 Sa 515/17.