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Fingernägel

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.02.2019, 1 Ca 1909/18, kann jedenfalls Helferinnen und Helfern im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen langer, künstlicher, lackierter oder Gel-Fingernägel im Dienst untersagt werden.


Das Interesse des Arbeitgebers, die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden der ihm anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich zu schützen hat Vorrang vor dem Interesse des Arbeitnehmers an der freien Gestaltung seines äußeren Erscheinungsbildes.

Nicht ganz unwichtig in dieser Entscheidung war die Tatsache, dass auf künstlichen Nägeln die Bakteriendichte höher ist und die Gefahr der Perforation von Einmalhandschuhen erhöht ist.