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Geschäftsführer und Arbeitsgericht

Der Europäische Gerichtshof sorgt mit seiner Entscheidung, ob ein Fremdgeschäftsführer Arbeitnehmer ist oder nicht, regelmäßig für Diskussionen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 21.01.2019, 9 AZB 23/18, deutlich gemacht, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH kein Arbeitnehmer ist und sich bei einer Kündigung nicht an die Arbeitsgerichte wenden kann, weil diese für solche Fälle nicht zuständig sind. Ein Fremdgeschäftsführer nimmt Arbeitgeberfunktionen wahr und ist deswegen auch keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arbeitgebergleiche Person.