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Gibt es einen Anspruch auf Gewährung von Brückentagen?

Brückentage sind bei Arbeitnehmern ausgesprochen beliebt. Fakt ist jedoch, dass nicht jeder dies in Anspruch nehmen kann.

Jedenfalls rein juristisch gesehen sind Brückentage ganz normale Urlaubstage, sodass der Bundesurlaubsgesetz Anwendung findet sowie entsprechende Tarifverträge und Arbeitsverträge.

Zu beachten ist dabei, dass Arbeitgeber Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewähren sollten, allerdings sind letztendlich maßgeblich die Gegebenheiten im Betrieb sowie die Interessen der anderen Beschäftigten, sodass man einen unbedingten Anspruch auf Brückentage nicht bejahen kann.