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Handbremse nicht gezogen: Schadensersatz!

Arbeitnehmer haften für Schäden, die im Rahmen betrieblich veranlasster Tätigkeiten verursacht werden, allerdings nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Das Arbeitsgericht Bonn hat in einer Entscheidung vom 11.04.2019, 1 Ca 1225/18, entschieden, dass ein Postzusteller seinem Arbeitgeber für den entstandenen Schaden haftet, wenn er seinen Transporter auf einer abschüssigen Straße nicht durch die Handbremse und Gang einlegen sichert und das Fahrzeug anschließend wegrollt.