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Welche Höchstarbeitszeit gilt eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge abgeschlossen hat?
Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 17.03.2021, C-585/19, klargemacht, dass die Gesamtarbeitszeit sämtlicher Arbeitsverträge gilt und nicht für jeden der Verträge für sich genommen.