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Homeoffice verweigert: Kündigung!

Eine interessante Entscheidung zum Thema Homeoffice hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 10.10.2018, 17 Sa 562/18, getroffen.

Der beklagte Arbeitgeber hatte den Kläger als Ingenieur beschäftigt, der Arbeitsort war im Arbeitsvertrag nicht geregelt.

Nachdem der Arbeitgeber seinen Betrieb geschlossen hatte, bot er dem Arbeitnehmer an, zukünftig im Homeoffice zu arbeiten.

Dies wollte der Arbeitnehmer jedoch nicht, sodass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung kündigte.

Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Arbeitnehmer sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg, weil beide Instanzen der Auffassung waren, dass das Homeoffice nicht aufgrund des Weisungsrechtes Arbeitgeber einseitig zugewiesen werden konnte.

Die Arbeit im Homeoffice unterscheidet sich massiv von einer Tätigkeit in einer Betriebsstätte, sodass der Klage stattzugeben war.