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Impfpass gefälscht, Arbeitsverhältnis verloren

Wenn Arbeitnehmer einen gefälschten Impfausweis vorlegen, so sind Arbeitgeber berechtigt, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, da das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig gestört ist, so das Arbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 18.02.2022, 11 Ca 5388/21.