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Impfung macht frei

Das Arbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 12.09.2022 22 Ca 223/22 die fristlose Kündigung eines Lehrers als wirksam erachtet, der auf YouTube ein Video veröffentlicht hatte, in dem das Tor eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „Impfung macht frei“ zu sehen war.


Nach Auffassung des Gerichtes hat der hier klagende Lehrer durch den Vergleich des Bildes mit dem Text „Impfung macht frei“ mit der Impfpolitik das Maß zulässiger Kritik überschritten, die Äußerung ist nicht mehr durch die Grundrechte der Meinungsfreiheit oder Kunstfreiheit gedeckt, sondern stellt nach Auffassung des Gerichts eine unzulässige Verharmlosung des Holocaust dar.