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Informationspflicht des Arbeitgebers über Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erkrankung?

Nachdem der Europäische Gerichtshof wie auch das Bundesarbeitsgericht ihre Rechtsprechung hinsichtlich des Verfalls von Urlaubsansprüchen geändert haben, hat sich nun das Landesarbeitsgericht Hamm mit einer Entscheidung vom 24.07.2019, 5 Sa 676/19, zur Frage geäußert, ob es eine Pflicht des Arbeitgebers zur Belehrung des Arbeitnehmers in Sachen Verfall von Urlaubsansprüchen auch dann gibt, wenn der Arbeitnehmer langfristig erkrankt ist.

Im Ergebnis hat das Landesarbeitsgericht Hamm diese Frage verneint und ergänzt, dass eine solche Pflicht erst wieder nach Genesung des Arbeitnehmers besteht. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, so dass abzuwarten bleibt, ob das Bundesarbeitsgericht diese Auffassung teilt.