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Ist eine Corona-Sondertilgung pfändbar?

Nein, so jedenfalls das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 25.08.2022, Az.: 8 AZR 14/22.

Wenn ein Arbeitgeber an seine Beschäftigten freiwillig eine Coronaprämie zahlt, so handelt es sich um eine Erschwerniszulage i.S.d. § 850 a Nr. 3 ZPO und ist unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des üblichen nicht übersteigt.