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Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen?

Ja, so jedenfalls das Arbeitsgericht Siegburg, 4 Ga 18/20.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Arbeitgeber ab dem 11.05.2020 eine Maskenpflicht angeordnet, so dass sämtliche Besucher sowie Arbeitnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hatten.

Der Kläger dieses Verfahrens war dazu aber nicht bereit und legte ein ärztliches Attest vor, das ihn ohne Angabe irgendwelcher Gründe von der Maskenpflicht befreite.

Sein Arbeitgeber entschied sich dann, ihn zumindest ein Gesichtsvisier beim Betreten seines Arbeitsplatzes sowie bei Gängen über die Flure und Gemeinschaftsräume tragen zu lassen. Der Arbeitnehmer legte ein weiteres Attest vor, in dem attestiert wurde, dass auch dies ihm nicht möglich sei, Gründe wurden nicht genannt.

Daraufhin weigerte sich sein Arbeitgeber, ihn ohne Schutzvorrichtungen zu beschäftigen, so dass es zum Gerichtsverfahren kam.

Er verlangte nun von seinem Arbeitgeber, ohne Maske oder Visier arbeiten zu dürfen oder aber im Homeoffice zu arbeiten.

Erfolg hatte er mit seiner Klage nicht, das Arbeitsgericht wies die Klage ab und begründete dies damit, dass Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verlangen dürfen, um einen Infektionsschutz zu gewährleisten.

Zudem hatte das Gericht Zweifel an den ärztlichen Attesten.