?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Kein gesetzlicher Versicherungsschutz bei Teilnahme an Firmenlauf

Mit dem Frühling kommt auch die Zeit der diversen Firmen- und Spendenläufe.

Eine interessante Entscheidung dazu hat das Sozialgericht Dortmund am 04.02.2020, S 17 U 237/18, getroffen.

Die Klägerin dieses Verfahrens hatte mit 80 Arbeitskollegen an einem privat organisierten Firmenlauf teilgenommen, insgesamt nahmen hier 10.000 Menschen teil.

Sie stürzte während des Laufs und erlitt unter Anderem eine Fraktur des rechten Handgelenks, so dass sie die Unfallversicherung in Anspruch nehmen wollte.

Die Klage war jedoch nicht erfolgreich.

Nach Auffassung des Sozialgerichts hatte sie den Unfall weder bei der Ausübung ihrer Beschäftigung erlitten, noch bei einer Aktivität, die mit ihrer Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stand.

Es handelte sich hier auch nicht um Betriebssport, da dieser keinen Wettkampfcharakter besitzt und sich durch Regelmäßigkeit auszeichnet.

Der Firmenlauf hatte auch nicht das arbeitgeberseitig verfolgte Ziel die Betriebsgemeinschaft zu fördern als Zweck, so dass eine unfallversicherungsrechtlich geschützte Gemeinschaftsveranstaltung hier nicht vorlag.