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Kein tariflicher Erschwerniszuschlag bei OP-Masken in der Reinigungsbranche

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.11.2021, 17 Sa 1067/21, haben Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung ihrer Arbeiten eine OP-Maske tragen, keinen Anspruch für einen tariflichen Erschwerniszuschlag gemäß des entsprechenden Rahmentarifvertrags, weil OP-Masken nicht die Voraussetzung einer FFP2- oder FFP3-Maske erfüllen.