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Kein Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung im Kleinbetrieb

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 19.10.2017 – 8 AZR 845/15 – finden die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zum Wiedereinstellungsanspruch nach einer wirksamen betriebsbedingten Kündigung in Kleinbetrieben keine Anwendung.

Im entschiedenen Fall hatte eine Apothekerin betriebsbedingt gekündigt mit der Begründung, dass sie krankheitsbedingt die Apotheke aufgeben werde.

Nachdem sie die Apotheke jedoch fortgeführt hatte, mochte der Kläger nicht einsehen, warum er der einzige Angestellte war, der entlassen wurde und versuchte einen Wiedereinstellungsanspruch durchzusetzen, im Ergebnis jedoch ohne Erfolg.