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Wenn ein noch nicht lange bestehendes Start-up-Unternehmen in einer Stellenausschreibung formuliert, dass ein „junges Team mit flachen Hierarchien“ geboten wird, liegt keine Altersdiskriminierung vor, so jedenfalls das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 01.07.2021, 5 Sa 1573/20.