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Keine unbegrenzte Übertragbarkeit von Urlaub bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern

Eine unbegrenzte Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen über die 15-Monatsfrist hinaus erfolgt auch bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern nicht.

Die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung gelten nämlich nicht gegenüber einem langzeiterkrankten Arbeitnehmer. Dieses Hinweises bedarf es nämlich nicht, wenn der langzeiterkrankte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt werden kann, seinen Urlaub zu nehmen, so das Arbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 30.09.2021, 8 Ca 2545/21.