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Kollegin geküsst und fristlos entlassen

Wenn ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise eine Kollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst, verletzt er seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und zwar in erheblicher Weise.

Dieses Verhalten rechtfertigt eine fristlose Kündigung, so das LAG Köln in einer Entscheidung vom 01.04.2021, 8 Sa 798/20.