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Krankmeldung per WhatsApp

Eine nicht wirklich überraschende Auffassung hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Danach ist die Nutzung von WhatsApp durch den Arbeitgeber für die Übermittlung sensibler Beschäftigtendaten wie insbesondere Gesundheitsdaten datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Zugrunde lag ein Fall, in dem ein Arbeitgeber den Beschäftigten dazu aufgefordert hatte, zur Übermittlung von Krankmeldungen an die Personalabteilung WhatsApp zu verwenden.