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Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 30.03.2023, 2 AZR 209/22 ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten sowie der übrigen Belegschaft gerechtfertigt und verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.
Dies gilt auch für die Zeit, in der eine Impfpflicht noch nicht bestand.