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Kündigung trotz Elternzeit

Wenn der ursprüngliche Arbeitsplatz durch eine zulässige unternehmerische Entscheidung weggefallen ist, sodass eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich ist, darf ein Arbeitgeber auch während der Elternzeit kündigen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Integrationsamtes, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 05.07.2022, 16 Sa 1750/21.