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Kündigung wegen COVID-19-Quarantäne ist unwirksam

Einen aktuellen Fall hat das Arbeitsgericht Köln in einem Urteil vom 15.04.2021, 8 Ca 734/20, entschieden.

Der Arbeitnehmer in diesem Verfahren befand sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Kontaktperson eines positiv Getesteten in häuslicher Quarantäne.

Nachdem er seinen Arbeitgeber darüber informiert hatte, bezweifelte dieser die Quarantäneanordnung und vermutete, dass der Arbeitnehmer sich lediglich drücken wolle.

Er verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer dort auch telefonisch anforderte. Auch mehrere Tage später lag diese schriftliche Bestätigung jedoch nicht vor, so dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigte.

Der Arbeitnehmer hatte mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg.

Da es sich um einen Kleinbetrieb handelte, fand das Kündigungsschutzgesetz zwar keine Anwendung, allerdings ist die Kündigung hier als sittenwidrig und treuwidrig beurteilt worden, weil der Arbeitnehmer sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten hatte.

Erschwerend kam hinzu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich aufgefordert hatte, im Betrieb zu erscheinen, dies trotz der Quarantäneanweisung!