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Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.02.2022, 17 Ca 11178/21, darf ein Arbeitgeber in einem Musicalaufführungsbetrieb ein 2G-Modell durchsetzen und einer Darstellerin, die nicht gegen Corona geimpft ist, kündigen.

Das Gericht hat dazu angemerkt, dass ein Arbeitgeber als Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das 2G-Modell als allgemein gültiges Anforderungsprofil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen darf.

Kollidiert dies mit der höchstpersönlichen Entscheidung eines Arbeitnehmers, sich nicht impfen lassen zu wollen, so liegt keine Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB vor.

Der Ausschluss nicht geimpfter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstößt auch nicht gegen das AGG.