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Kündigungsausschluss durch Individualvereinbarung ist möglich!

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 08.05.2018, VIII ZR 200/17, deutlich gemacht, dass die Vertragsparteien eines Wohnraummietvertrages im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume die ordentliche Kündigung ausschließen können.

Die Grenze eines solches Kündigungsausschlusses wird allein durch die Sittenwidrigkeit gezogen.