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Kurzarbeit = weniger Urlaubstage!

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 30.11.2021, 9 AZR 225/21, endlich Klarheit hinsichtlich der Frage geschaffen, ob bei Kurzarbeit der Urlaubsanspruch zu reduzieren ist.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargemacht, dass in den Fällen, in denen wegen Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen, dies bei der Berechnung des Erholungsurlaubs zu berücksichtigen ist.