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Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer einer UG

Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung hat das Sozialgericht Speyer am 31.07.2020, S 1 AL 134/20, entschieden, dass auch ein Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) Kurzarbeitergeld erhalten kann.

Begründet hat das Sozialgericht dies damit, dass der Geschäftsführer in einem die Beitragspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis steht und die Nichtgewährung von Kurzarbeitergeld zur Lösung seines Dienstverhältnisses führen könnte. Damit wäre der Zweck des Kurzarbeitergeldes, möglichst viele Arbeitnehmer in ihrem Beschäftigungsverhältnis zu erhalten, konterkariert.