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Lang ist es her

Nachdem aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Vorbeschäftigung im Rahmen der sachgrundlosen Befristung ändern musste, war nicht ganz klar, wie lange eine vorherige Beschäftigung her sein muss, um unschädlich zu sein.

Vertreten wurden hier meist Zeiten um etwa 18 Jahre.

Das Bundearbeitsgericht hat jetzt in seiner Entscheidung vom 21.08.2019, 7 AZR 452/17, zum Ausdruck gebracht, dass eine Vorbeschäftigung, die 22 Jahre her ist, unschädlich ist.