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Lehrer mit rechtsextremer Tätowierung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 11.05.2021, 8 Sa 1655/20, die außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Tätowierungen, die in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, als wirksam erachtet. Unter anderem hatte sich der Lehrer „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift auf den Oberkörper tätowieren lassen.