?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Lehrer will Maske nicht tragen: Kündigung!

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.10.2021, 10 Sa 867/21, kann die Ablehnung der Maskenpflicht die Kündigung eines Lehrers rechtfertigen.

Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer mehrere E-Mails an die Schulelternsprecher/innen versandt, in denen er zum Ausdruck brachte, dass die Maskenpflicht seiner Auffassung nach eine Nötigung, Kindermissbrauch und sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeute. Verbunden war dies mit einer Aufforderung an die Eltern mit einem vorformulierten zweiseitigen Schreiben gegen die Schule vorzugehen.

Mit seiner Klage hatte er vor dem Arbeitsgericht noch Erfolg, das Landesarbeitsgericht sah die Kündigung allerdings aufgrund der Äußerung gegenüber der Schulelternsprecher/innen als gerechtfertigt an.

Eine Abmahnung habe vorgelegen, der Kläger selbst hatte vorgetragen, dass er mit einer Kündigung rechnen müsse, wenn er nicht von seinem Verhalten Abstand nehme. Als weiteren Kündigungsgrund hat das Landesarbeitsgericht die Weigerung des Klägers benannt, im Schulbetrieb einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das aus dem Internet bezogene Attest eines österreichischen Arztes (!) sei keine Rechtfertigung.