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Lohnanspruch nach durch den Arbeitgeber angeordneter Quarantäne

Wenn ein Arbeitgeber Quarantäne anordnet, wird er nach den Grundsätzen der gesetzlichen Risikoverteilung nur dann von der Verpflichtung zur Gehaltszahlung frei, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde eine Betriebsschließung oder Quarantäne einzelner Arbeitnehmer anordnet, so das Arbeitsgericht Dortmund in einer Entscheidung vom 24.11.2020, 5 Ca 2057/20.