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Müssen Arbeitgeber die täglich effektive Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen?

Darauf deutet wohl ein Schlussantrag des Generalstaatsanwalts beim EuGH im Verfahren
C-55/18 hin.

In der Regel folgt der EuGH den Schlussanträgen. In diesem Schlussantrag hat der Generalstaatsanwalt dem EuGH vorgeschlagen, festzustellen, dass Unternehmen verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit einzuführen!

Es bleibt nun abzuwarten, wie der EuGH und gegebenenfalls das Bundesarbeitsgericht entscheiden werden.