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Müssen Rentner in spe eher gehen?

Ja, so jedenfalls eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08.12.2022, 6 A ZR 31/22.

Danach ist im Rahmen der Gewichtung bei einer Sozialauswahl das Lebensalter zu Lasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn er bereits eine vorgezogene Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht oder wenn er rentennah ist. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf in diesem Zusammenhang allerdings nicht Berücksichtigung finden.