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Quarantäneanordnung gegenüber Profi-Fußballer und Entschädigungsansprüche für seinen Verein

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 29.10.2021, 11 U 60/21, die Auffassung vertreten, dass einem Profi-Fußballer für die Zeit einer häuslichen Quarantäne ein arbeitsrechtlicher Vergütungsanspruch aus § 611 a BGB gegen den beschäftigten Verein zustehen kann, wenn er nach der Einstellung des regulären Spiel- und Trainingsbetriebs einen vom Verein vorgegebenen häuslichen Trainingsplan zu befolgen hat.

Wenn die Quarantäne sich über 14 Tage erstreckt, kann der Spieler für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an seiner Arbeitsleistung gehindert gewesen sein, so dass ggf. ein Vergütungsanspruch aus § 616 BGB entstünde.

Im hier entschiedenen Fall war es dem klagenden Verein nicht gelungen, schlüssig darzulegen und nachzuweisen, dass dem Spieler durch die vom Gesundheitsamt angeordnete Absonderungsverfügung ein Verdienstausfall entstanden war.