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Quarantänetage sind auf den Jahresurlaub anrechenbar

Ob Quarantänetage auf den Jahresurlaub anrechenbar sind, ist hochgradig umstritten.

Jetzt hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einer Entscheidung vom 15.02.2022, 1 Sa 208/21 der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf und des LAG Köln angeschlossen, wonach Quarantänetage auf den Jahresurlaub anrechenbar sind.

Auch hier wurde die Revision zugelassen, da andere Landesarbeitsgerichte wie zuletzt das Landesarbeitsgericht Hamm, hier auch andere Ansichten vertreten.