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Raucherpausen?

Arbeitgeber kennen das. Der ein oder andere Arbeitnehmer meint, mehrfach am Tag eine Raucherpause einlegen zu müssen. Es gibt auch Vertreter, die der Auffassung sind, dass dies eine rechtmäßige Unterbrechung der Arbeitszeit sei.

Sie irren!

So jedenfalls das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 29.03.2022, 5 TaBV 12/21.

Hier hatte der Betriebsrat die Auffassung vertreten, dass der Arbeitgeber rauchende Beschäftigte nicht auf die regulären Pausen vertrösten dürfe. Der Arbeitgeber sah dies naturgemäß anders und warf dem Betriebsrat vor, bezahlte Raucherpausen einführen zu wollen.

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied nun, dass ein Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn der Arbeitgeber das Rauchen nur in regulären Pausen gestattet. Ein Arbeitgeber muss Unterbrechungen durch Raucherpausen nicht dulden, während der festgelegten Arbeitszeit besteht Arbeitspflicht.