?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Raus aus dem Bett

Wenn ein Arbeitnehmer auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, gelten die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung, so das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 08.11.2021, B 2 U 4/21 R.