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Rechtsprechungsänderung bei Weisungsrecht

Vor einiger Zeit hatte die Absicht des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichtes für Aufsehen gesorgt, da eine andere Auffassung vertreten werden sollte als die Rechtsprechung des 5. Senats dies vorsah.

Daraufhin hat der 5. Senat nunmehr am 14.09.2017, 5 a S 7/17 mitgeteilt, dass seine Rechtsprechung nicht mehr aufrechterhalten wird und nunmehr die Auffassung des 10. Senats geteilt wird, dass Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet sind, eine unbillige Weisung des Arbeitgebers zu befolgen. Sie müssen also insbesondere keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung einholen, die die Unbilligkeit der Weisung feststellt, bevor sie sich der Weisung widersetzen dürfen.