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Richtlinie (EU) 2016/943

Die Bundesregierung hat im Juli 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses vor rechtwidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung beschlossen.

Außerdem werden erstmals ausdrückliche Regelungen für den Schutz von Whistleblowern geschaffen.

Danach soll es Unternehmen bei unerlaubter Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen möglich sein, zivilrechtliche Ansprüche geltend machen zu können.