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Schmerzensgeld gegen Arbeitgeber wegen Coronainfektion?

Nein, so jedenfalls das Arbeitsgericht Siegburg in einer Entscheidung vom 30.03.2022, 3 Ca 1848/21.

Geklagt hatte eine Krankenschwester, die für ihre Tätigkeit in der Essensausgabe und bei der Unterstützung von Bewohnern beim Essen von ihrem Arbeitgeber keine Atemschutzmaske erhalten hatte.

Schließlich wurde sie positiv auf Corona getestet und erkrankte schwer.

Sie klagte nun auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall sowie Ersatz der Behandlungskosten.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts konnte die Klägerin aber nicht darlegen, dass eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers vorgelegen hat, die ihre Erkrankung verursacht hat. Insbesondere war nicht sicher, ob sich die Klägerin an ihrem Arbeitsplatz angesteckt hatte.