?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Sonderfall Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung ist relativ selten und ebenso selten von Erfolg gekrönt.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 21.03.2018 - 3 Sa 308/17 - entschieden, dass die Frist, die dem betroffenen Arbeitnehmer gegeben werden muss, um sich zu den Vorwürfen zu äußern, eine angemessene Zeit für die Beantwortung einräumen muss.

Wenn eine zu kurze Frist gesetzt wird und nach deren Ablauf gekündigt wird, so ist die Kündigung als Verdachtskündigung rechtsunwirksam.