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Tarifvertrag Gebäudereinigung: Kein Erschwerniszuschlag bei Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske

So entschied das Bundesarbeitsgericht am 20.07.2022, 10 A ZR 41/22.

Auch wenn ein Arbeitgeber das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske anordnet, erfüllt es nicht die Voraussetzung für den Erschwerniszuschlag gemäß § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Diese Regelung knüpft an eine Atemschutzmaske an, nicht an eine medizinische Gesichtsmaske.