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Tun Sie das niemals!

Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er der Auffassung ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ihm nicht zuzumuten sei, dem Arbeitnehmer dann aber gleichzeitig zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses anbietet, so verhält er sich widersprüchlich.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 29.03.2023, 5 A ZR 255/22 die Auffassung vertreten, dass in einem solchen Fall eine tatsächliche Vermutung dafürspricht, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.