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Über Impfstatus getäuscht: Fristlose Kündigung!

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines gefälschten Impfnachweises täuscht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, so dass Arbeitsgericht Siegburg in einer Entscheidung vom 23.06.2022, 3 Ca 2171/21.

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Stefan.Engelhardt@roggelin.de