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Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines gefälschten Impfnachweises täuscht, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, so dass Arbeitsgericht Siegburg in einer Entscheidung vom 23.06.2022, 3 Ca 2171/21.
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