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Überlassung von Entgelt-Listen an den Betriebsrat?

Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 23.01.2018, 8 TaBV 42/18 hat ein Betriebsrat auch nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes keinen Anspruch auf Überlassung von Entgeltlisten, sondern lediglich ein Recht auf Einsichtnahme.