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Urlaub für Erben?

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat vorgeschlagen, zu entscheiden, dass eine nationale Regelung unwirksam ist, wonach die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers keine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub verlangen können.

Erben könnten sich sowohl gegenüber öffentlichen als auch privaten Arbeitgebern unmittelbar auf das Unionsrecht berufen und ihren Anspruch einfordern, vgl. EuGH vom 29.05.2018,
C-569/16 und C-570/16.