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Urlaub ist vererbbar

 

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 22.01.2019, 9 AZR 45/16, die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs übernommen, wonach Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben.

 

Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Entscheidung betont, dass davon nicht nur der gesetzliche Erholungsurlaub umfasst ist, sondern auch der Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, aber auch der Anspruch auf den Urlaub nach § 26 TVöD, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt!