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Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden

So hat jedenfalls das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der vom 23. bis 31.12.2020 Urlaub erhalten hatte. Vom 21.12.2020 bis 04.01.2021 hatte allerdings das Gesundheitsamt für den Kläger eine Quarantäne angeordnet.

Der Kläger war nun der Auffassung, dass innerhalb der Quarantänezeit kein Urlaub genommen werden könne.

Dies sah das Arbeitsgericht Neumünster anders und wies die Klage ab.