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Urlaub trotz Kurzarbeit?

Nein!

In der Zeit, in der die Arbeitszeit durch Kurzarbeit auf Null reduziert ist, wird ein Urlaubsanspruch nicht erworben. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null ist der Jahresurlaub um 1/12 zu kürzen, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 12.03.2021, 6 Sa 824/20.