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Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers?

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 20.09.2018 21 Sa 390/18 können Eltern bereits in Anspruch genommene Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zum dritten Lebensjahr des Kindes verlängern.

Ob diese Entscheidung so hält, bleibt allerdings abzuwarten, weil das Landesarbeitsgericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen hat.